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   BSG, 20.11.1959 - 1 RA 161/58   

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BSG, 20.11.1959 - 1 RA 161/58 (https://dejure.org/1959,1365)
BSG, Entscheidung vom 20.11.1959 - 1 RA 161/58 (https://dejure.org/1959,1365)
BSG, Entscheidung vom 20. November 1959 - 1 RA 161/58 (https://dejure.org/1959,1365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 264
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 16.01.2023 - B 9 V 14/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insoweit hätte der Kläger aufzeigen müssen, dass dieser nach den von ihm zitierten Fundstellen (BSG Urteil vom 20.11.1959 - 1 RA 161/58 - SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; BGH Urteil vom 26.6.1963 - IV ZR 273/62 - BGHZ 40, 84; BAG Urteil vom 11.6.1970 - 5 AZR 460/69 - BAGE 22, 383) für den Fall unzureichender instanzgerichtlicher Tatsachenfeststellungen im Rahmen des Revisionsverfahrens aufgestellte Grundsatz überhaupt geeignet ist, einen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde rügefähigen Verfahrensmangel zu begründen.
  • BSG, 04.04.1984 - 4 RJ 111/83
    Da sonach widerspruchsfreie Feststellungen fehlen, müssen diese vom Berufungsgericht nachgeholt werden (vgl BSG, Urteil vom 20. November 1959 - 1 RA 161/58 : SozR Nr. 6 zu 5 163 SGG).
  • BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 15/80

    Anrechnung von Hachscharah-Zeiten - Fiktive Beitragszeit

    bestand des angefochtenen Urteils stellt die rechtserheblichen Tatsachen in ausreichendem Umfange dar (vgl BSG, Urteil vom 16. Dezember 1959 - 9 RV 644/56 - = SozR Nr. 8 zu 5 136 SGG; Urteil vom 20. November 1959 - 1 RA 161/58 - = SozR Nr. 6 zu 5 163 SGG).
  • BSG, 14.01.1969 - 4 RJ 283/67

    Zur Frage, inwieweit den Gegebenheiten des Schwerbehindertenrechts bei Anwendung

    Die Aufwendungen, die der Versicherte für seine gesundheitliche Wiedererstarkung, Umschulung, für die Anschaffung und Benutzung eines Kraftfahrzeuges, den Erwerb des Führerscheins sowie für den erhöhten Verschleiß an Kleidern hat, können bei der Ermittlung des von ihm erzielten und zu erzielenden Arbeitseinkommens angemessen berücksichtigt werden (vergleiche BSG 1959-11-20 1 RA 161/58 = SozR SGG § 163 Bl Da2 Nr. 6).
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